Neuregelung in der Schweiz betreffend Lasershows:
Am 27.02.2019 hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) erlassen. Diese konkretisiert die Anforderungen, die im NISSG definiert wurden. Seit Dezember 2020 für jede Durchführung einer Lasershow ein Bediener mit Sachkunde erforderlich. Diese Sachkunde ist zweistufig definiert:
Sachkundebestätigung nach V-NISSG
Die Sachkundebestätigung kann durch Besuch einer eintägigen Ausbildung und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne Publikumsbestrahlung.
Sachkundenachweis nach V-NISSG
Der Sachkundenachweis kann durch Besuch einer viertägigen Ausbildung und Bestehen der Prüfung erworben werden. Sie befähigt zur Durchführung von Lasershows ohne und mit Publikumsbestrahlung.
Sachkunde Deutschland
Ausbildung nach TROS1 sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus der OStrV.
Hohe Ansprüche an uns selbst
Wir setzen hohe Ansprüche an unsere Techniker - daher besitzen alle Techniker die bei uns engagiert sind alle erforderlichen Ausbildungen, Bewilligungen und erhalten regelmässig Weiterbildungen. Unsere Technik ist ebenso von sehr hoher Qualität und alle Laseranlagen entsprechen den Anforderungen die vorgeschrieben werden.